Zuerst ein Rezept vom Arzt und erst dann zum Physiotherapeuten?
Bei akuten Beschwerden können Sie nun direkt in die Physiotherapie-Praxis kommen.
Aufgrund der Zusatzqualifikation zum sektoralen Heilpraktiker (Physiotherapie)
kann die Krankheitsdiagnose direkt vom Physiotherapeuten vorgenommen werden - dies erspart Ihnen den Weg zum Arzt und somit viel Zeit.
Der sektorale Heilpraktiker (Physiotherapie)
ist eine Zusatzqualifikation für staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten. Die Inhaber unserer Praxis - Hagen Jentsch und André Vergne - verfügen über diese Zusatzqualifikation.
Sollten Krankheitsbild und Befundlage unklar sein, leiten wir Sie natürlich zu einem Facharzt weiter.
Sie als Patient haben dadurch folgende Vorteile:
• keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
• Behandlung ohne ärztliche Verordnung
• Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
• Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der Anwendungen,
dadurch ist eine effektivere Behandlung Ihrer Beschwerden möglich
Wer bezahlt die Behandlung?
Für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es Möglichkeiten der Erstattung.
Die Rechnungen des sektoralen Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH) können Sie bei Ihrer Privatversicherung als Heilbehandlung geltend machen, wenn in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber dennoch diese Vorzüge genießen?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse! Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern (und auch Nichtmitgliedern) für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an, die je nach Tarif auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik abdecken.